Fachpsychologin für Psychotherapie FSP
Testpsychologische Abklärungen zur Diagnostik (bspw. ADHS, ADS, Leistungsschwierigkeiten, Ängste, depressive Symptomatik) unter Einbezug der Eltern und bei vorliegender Schweigepflichtsentbindung auch unter Einbezug weiterer Bezugspersonen (bspw. Lehrpersonen, Schulpsychologischer Dienst, Ergotherapie, Logopädie, Psychomotorik).
Einzel- und Familientherapie mit schulenübergreifenden Elementen aus folgenden Therapierichtungen:
Zur Abrechnung über die Grundversicherung der Krankenkasse ist eine "Anordnung für psychologische Psychotherapie", ausgestellt durch den Kinderarzt/ärztin nötig.
Es ist auch möglich bei entsprechender IV-Verfügung über die IV abzurechnen oder die Rechnungen selbst zu bezahlen.